1
Wenn erforderlich, erhalten Eltern direkte Informationen darüber, was erhoben wird, warum, wie Daten offengelegt werden und wie die Einwilligung widerrufen werden kann.
2
Ein Parental Gate für Käufe oder externe Links ist nicht automatisch eine ausreichende Datenschutz-Einwilligung.
3
Verifizierte Eltern können die Einsicht und Löschung der über ihr Kind gespeicherten Informationen verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
4
Soweit anwendbar, können Eltern ihre Einwilligung widerrufen oder weitere Erhebung beziehungsweise Nutzung ablehnen.
5
Bevor die Erhebung von Kinderdaten im Produktivbetrieb aktiviert wird, muss ein eigener Ablauf für verifizierte Eltern eingerichtet sein.
